AGB Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Seminaren im Rahmen von Dienstverträgen für Personalentwicklungsmaßnahmen

Für die Durchführung von Seminaren werden folgende Regelungen im Rahmen der Vertragsgestaltung getroffen. Basis hierfür ist ein Dienstvertrag zwischen „GESSER.biz - Spezialisten für mediale Kommunikation“, vertreten durch Peter Gesser, Meike Daßler und Christian Döking, Heester Stegge 7, 48734 Reken, nachfolgend „GESSER.biz“, genannt und dem Auftraggeber nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

1. Vorbemerkung

"GESSER.biz" führt für den Auftraggeber Seminare und Workshops zur Aus-und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeitern durch. Der Trainer übernimmt die Durchführung des nachstehend näher bezeichneten Seminars.

2. Umfang, Thema, Methoden und Inhalte

Diese Regelung wird im Rahmen einer separaten Vereinbarung mit Thema, Inhalten, Zielsetzungen, Termin, Zeiten und Seminarort näher spezifiziert. „GESSER.biz“ erbringt auf der Grundlage des von ihm erstellten und gemeinsam verabschiedeten Konzeptes (das Bestandteil dieses Vertrages ist) folgende Leistungen:

- Bereitstellung von Unterlagen zur Vorbereitung der Teilnehmer
- Moderation von Workshops (Klausuren, Planspielen etc)
- Durchführung des Trainings gem. Konzept
- Erstellung von Unterlagen und Medien
- Dokumentation des Prozesses

In der Ausgestaltung des Seminars ist „GESSER“ frei.

„GESSER.biz“ wird das Seminar durch Peter Gesser, Christian Döking oder Meike Daßler persönlich durchführen lassen. „GESSER.biz“ ist jedoch berechtigt, im Verhinderungsfalle einen Seminarleiter mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen.

Das Seminar ist auf maximal (gemäß gesonderter Vereinbarung) Teilnehmer ausgelegt. „GESSER.biz“ ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, überzählige Teilnehmer auf Wunsch des Auftraggebers mit einzubeziehen. Sind nicht alle Teilnehmer anwesend, so kann „GESSER.biz“ das Seminar auch mit den vorhandenen Teilnehmern durchführen.

3. Entgelte

Für die Durchführung des oben aufgeführten Seminars erhält „GESSER.biz“ pro Tag ein Honorar in Höhe von € x.x00 zuzüglich der ges. Mehrwertsteuer (ggf. Regelung ½ Tage). Die Dauer eines Tages orientiert sich an den unter 2. (Beginn und Ende) genannten Zeiten, in denen gemeinsame Pausen mit den Seminarteilnehmern enthalten sind. Für das vereinbarte Training von insgesamt x Tagen Dauer ergibt sich ein Gesamthonorar von € x.xxx.

Der Auftraggeber trägt die Kosten der Anreise, Unterbringung und Verpflegung des Seminarleiters. Für Reisekosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Seminar stehen, erhält „GESSER.biz“ auf Antrag für PKW-Fahrten eine Kilometerpauschale in Höhe von -,xx €/Kilometer zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden gegen Vorlage des Beleges bis zur Höhe der Bahnfahrt 1. Klasse (Flugzeug ggf. nach Abstimmung) einschließlich IC, EC bzw. ICE-Zuschläge erstattet.

Auslagen des Seminarleiters, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars stehen, werden vom Auftraggeber erstattet. Dazu zählen insbesondere Gebühren Dritter für die Bereitstellung diverser Medien, wie TV, Kamera, Pinn-Wände, Flipchart, Verbrauchsmaterialien, Kopien von im Seminar erstellten Unterlagen etc.

Die Bezahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung genannte Konto.

4. Seminarunterlagen, Medien

„GESSER.biz“ stellt jedem Teilnehmer die für das Seminar erforderlichen Teilnehmerunterlagen zur Verfügung. Zu diesem Zweck liefert „GESSER.biz“ in Absprache dem Auftraggeber rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor Seminarbeginn) eine Kopiervorlage oder Datei der Seminarunterlagen zu. Erfolgt keine derartige Absprache oder versäumt es „GESSER.biz“ die Kopiervorlage rechtzeitig zu liefern, so ist „GESSER.biz“ verpflichtet, die Seminarunterlagen in entsprechender Anzahl selbst zur Verfügung zu stellen.

Seminarbegleitende, drucktechnisch erstellte Arbeitsmaterialien und Arbeitsbücher (ISBN-Titel) werden über die Marina Gesser Verlags GbR bestellt und geliefert und separat und direkt von der Verlags GbR in Rechnung gestellt. Für das Seminar ist der Bezug folgender Titel je Teilnehmer erforderlich:

Titel, ggf. ISBN-Nr, € incl. 7% MWSt

Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung des Seminars notwendigen technischen Geräte und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören i.d.R.

1 Flipchart mit ca. 20 Blättern
2 Pin-Wände
1 Beamer mit Projektionsfläche

Der Auftraggeber übergibt die Geräte in einem technisch einwandfreiem Zustand an „GESSER.biz“. „GESSER.biz“ übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen seminartypischen Gebrauch der Materialien und Geräte verursacht werden.

5. Urheberrechte

„GESSER.biz“ gewährleisten, dass die Schulungsunterlagen frei von Rechten Dritter sind. Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das im Zuge des Trainings entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung des Urhebers.

6. Schweigepflicht, Wettbewerbsabrede

Alle „GESSER.biz“ zugänglich gemachten Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit zugänglich gemacht werden, sind vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ablauf des Vertrages. Sie gilt auch hinsichtlich der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere für die personenbezogenen Daten von Seminarteilnehmern.

„GESSER.biz“ wird während der Dauer des Vertrages für Mitbewerber des Auftraggebers nicht tätig sein.

7. Stornoregelung von bis

Im Falle eines Rücktritts oder Verlegung des Seminars durch den Auftraggeber gilt folgende Regelung:

- ab der 6. Woche vor dem vereinbarten Termin: kein Ersatz;
- bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars;
- bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars;
- bis sieben Tage vor dem vereinbarten Termin: 100% des vereinbarten Honorars

zzgl. der gesetzlichen MwSt.

„GESSER.biz“ verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und entsprechend eingearbeitete und vom Auftraggeber akzeptierte Vertreter zu stellen.

8. Sektentätigkeit

Auftraggeber und „GESSER.biz“ erklären hiermit ausdrücklich für sich, bzw. die Mitarbeiter ihrer Unternehmen:

- nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (z.B. Technologie zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologie zu arbeiten, sondern sie vollständig abzulehnen;
- keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach den genannten Technologien selbst zu besuchen oder bei anderen zu veranlassen bzw. dafür zu werben und
- nicht Mitglied der IAS (International Association of Scientologists) zu sein.

Sollte sich eine Aussage als unwahr herausstellen oder in Zukunft verletzt werden, stellt dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages dar. Außerdem verpflichtet sich „GESSER.biz“ für diesen Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €.

9. Allgemeine Regelungen

Keine der Parteien wird Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Vertragsparteien übertragen.

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder im Fall von Lücken werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen bzw. der Gesamtregelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatz- bzw. Ergänzungsregelungen treffen.

Das fachliche Beratungsrisiko geht auf den Trainee/Coachee/Sparkasse über. "GESSER.biz" übernimmt keine Haftung für Vermögensschäden, die durch eine falsche fachliche Beratung des Trainees/Coachees/Sparkasse entstehen.

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